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Strompreisbremse – Alle Fakten gut erklärt!

Die Strompreisbremse - wie funktioniert sie?

Die Berechnung der Strompreisbremse bis Juni sieht wie folgt aus: Für einen Verbrauch von bis zu 2.900 kWh Strom gibt es einen maximalen Zuschuss von 30 Cent je Kilowattstunde. Sie müssen weiterhin ca. 10 Cent pro Kilowattstunde selbst tragen, während der Staat den Rest – bis zu 30 Cent – übernimmt. Die Funktionsweise der Strompreisbremse lässt sich anhand von zwei Beispielen verdeutlichen. Franz hat derzeit einen Stromtarif mit einem Energiepreis von 40 Cent pro Kilowattstunde (netto), während Susi 25 Cent pro Kilowattstunde (netto) für ihren Strom zahlt. Beide verbrauchen nicht mehr als 2.900 kWh Strom pro Jahr. Bis Juni zahlt Franz nur die ersten 10 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde, während der Staat die Differenz von 30 Cent pro Kilowattstunde übernimmt. Auch Susi profitiert von der Strompreisbremse und zahlt nur 10 Cent pro Kilowattstunde, wobei der Staat die restlichen 15 Cent übernimmt. Was ändert sich ab Juli 2024 für Franz und Susi?

Die Strompreisbremse wird ab Juli halbiert, von maximal 30 Cent auf maximal 15 Cent pro Kilowattstunde. Für Sie als Kunden der Stadtwerke Mürzzuschlag GmbH, hat diese Änderung keine Auswirkung (bis zu einem maximalen Verbrauch von 2.900 kWh Strom), da unser Strompreis unter der vorgegebenen Grenze liegt. Für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2024 beträgt der maximale Zuschuss somit nur noch 15 Cent pro Kilowattstunde. Franz wird ab Juli die ersten 10 Cent sowie die restlichen 15 Cent – also insgesamt 25 Cent (netto) pro verbrauchte Kilowattstunde zahlen. Da der Staat nur noch maximal 15 Cent subventioniert, wird Franz ab Juli mehr für seinen Strom bezahlen. Susi hingegen profitiert weiterhin: Sie muss nur die ersten 10 Cent von den 25 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die restlichen 15 Cent pro Kilowattstunde werden durch die Strompreisbremse abgedeckt. Ab Juli liegt die Obergrenze für den Energiepreis, bis zu der die Bremse wirkt, bei maximal 25 Cent. Laut einer aktuellen Analyse könnten Haushalte, die mehr als 25 Cent netto für Strom bezahlen, ab Juli mit bis zu 300 Euro Mehrkosten bei den Netto-Energiekosten im Jahr rechnen.

In der Regel haben Mehrpersonen- oder Familienhaushalte einen höheren Verbrauch. In solchen Fällen wird die Kostenbremse nur für die ersten 2.900 Kilowattstunden pro Jahr angewendet, was etwa 7,94 kWh pro Tag entspricht. Für jede zusätzliche verbrauchte Kilowattstunde müssen diese Haushalte den regulären Preis ihres Stromtarifs zahlen. Somit werden Haushalte mit einem höheren Verbrauch nicht vollständig von der Strompreisbremse unterstützt.

Gut zu wissen:
Die Strompreisbremse subventioniert ausschließlich den Energiepreis. Es ist wichtig zu wissen, dass nur der Preis pro Kilowattstunde (Cent/kWh) durch diese Maßnahme unterstützt wird. Andere Komponenten der Stromrechnung wie Netzentgelte, Abgaben und Steuern (die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Arbeitspreis berechnet) werden nicht gefördert und bleiben daher unverändert.
Für die Inanspruchnahme der Strompreisbremse ist kein Antrag erforderlich. Der Zuschuss wird automatisch auf Ihrer Stromrechnung verrechnet, Ihr Stromanbieter übernimmt dies für Sie. Wenn Sie in einem Haushalt mit mehr als drei Personen leben, erhalten Sie zusätzlich einen Ergänzungszuschuss für die vierte und jede weitere Person, die dort gemeldet ist. In den meisten Fällen wird dieser Zuschuss automatisch in Ihrer Jahresendabrechnung berücksichtigt.

Für die Kunden der Stadtwerke Mürzzuschlag ändert sich in diesem Jahr nichts! Bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh zahlen sie weiterhin nur 10 Cent/kWh.

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