Energiepolitik
Energieinformation 2026

Das Wichtigste im Überblick

Stromnetz – Netzbetreiber – Netztarife

Die Kosten für Strom setzen sich im Wesentlichen aus drei Bestandteilen zusammen:

  • dem Energiepreis,
  • den Gebühren für die Netznutzung
  • Steuern und Abgaben.

Den Stromanbieter können Sie selbst wählen, während der zuständige Netzbetreiber durch Ihren Wohnort vorgegeben ist.

Der Netzbetreiber sorgt für einen reibungslosen und sicheren Betrieb des Stromnetzes. Dazu zählen Planung, Bau, Wartung und laufende Erweiterung der Infrastruktur. Auch Aufgaben rund um den Stromzähler – wie Installation, Wartung und Verwaltung der Messdaten – fallen in seinen Zuständigkeitsbereich.

Die Netzentgelte werden in ganz Österreich von der Regulierungsbehörde E-Control festgelegt und in regelmäßigen Abständen angepasst. Zusätzlich hebt der Netzbetreiber gesetzlich vorgeschriebene Abgaben ein, etwa die Elektrizitätsabgabe oder Förderbeiträge für erneuerbare Energien.

Die Höhe der Netzkosten kann variieren, beispielsweise wenn Investitionen in den Ausbau oder die Modernisierung der Netze notwendig sind. Solche Maßnahmen sind entscheidend, um eine stabile Energieversorgung sicherzustellen und neue Anforderungen – etwa durch den Ausbau erneuerbarer Energien oder die zunehmende Elektromobilität – zu erfüllen.

Die Energiekosten hingegen beziehen sich direkt auf Ihren Stromverbrauch. In diesem Bereich haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Anbieter zu vergleichen und sich für ein Angebot zu entscheiden, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Sommer-Niedrig-Arbeitspreis (SNAP)

Vergünstigter Netztarif im Sommer für die Netzebene 7 (Haushalte, landwirtschaftliche Betriebe und Kleingewerbe)

In den Sommermonaten wird durch Photovoltaikanlagen besonders viel Strom erzeugt – vor allem bei starker Sonneneinstrahlung. Wenn dieser Strom direkt zu den Zeiten genutzt wird, in denen er entsteht, entlastet das die Stromnetze. Gleichzeitig können dadurch künftig auch Kosten gesenkt werden. Deshalb gibt es bei den Netzentgelten erstmals eine Preisreduktion für alle, die ihren Stromverbrauch gezielt in die Mittagsstunden der Sommermonate verlagern.

Mit Jahresbeginn wurde in der Systemnutzungsentgelt-Verordnung (SNT-VO) der sogenannte Sommer-Niedrig-Arbeitspreis (SNAP) eingeführt. Dieser gilt jährlich vom 1. April bis 30. September, jeweils täglich zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. Während dieses Zeitfensters profitieren Netzkund:innen von einer Reduktion der Netzkosten um 20%.

Wichtige Hinweise:
Wenn bei Ihrem Smart Meter die Erfassung von 15-Minuten-Werten aktiviert ist, wird der reduzierte Netztarif automatisch angewendet – es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Das trifft zu, wenn:

  • Sie bereits zuvor Ihre Zustimmung (Opt-in) erteilt haben
  • Ihr jährlicher Stromverbrauch über 5.000 kWh liegt
  • Sie eine Wärmepumpe, eine Wallbox (E-Ladestation) oder eine Photovoltaikanlage nutzen

Falls die Auslesung der 15-Minuten-Werte noch nicht aktiviert ist, können Sie Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung hier beantragen:

Der SNAP ist ein zeitlich begrenzter Netztarif. Für Stromverbrauch in festgelegten Sommerzeiten wird ein um 20 Prozent reduziertes Netznutzungsentgelt angewendet.

Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt:

  • von April bis September
  • täglich von 10 Uhr bis 16 Uhr

Für Stromverbrauch in diesen Zeitfenstern werden die Netzgebühren reduziert. Außerhalb dieser Zeiten gelten die regulären Netzentgelte.

Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis richtet sich an Netzkund:innen mit Smart Meter, bei denen die 1/4-stündliche Erfassung des Stromverbrauchs aktiviert ist und die ihren Stromverbrauch zumindest teilweise in die Mittagsstunden verlagern können.

Damit der Sommer-Nieder-Arbeitspreis angewendet werden kann, muss die Erfassung der 1/4-Stundenwerte vom Kunden aktiv im Kundenportal freigeschaltet werden, da diese Einstellung keine Voreinstellung ist. Ist diese Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Abrechnung automatisch.

Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis gilt nur für Stromverbrauch in bestimmten Zeitfenstern. Damit dieser Verbrauch korrekt zugeordnet und abgerechnet werden kann, ist eine 1/4-stündliche Erfassung des Stromverbrauchs erforderlich. Nur so kann festgestellt werden, wann der Strom genutzt wurde und ob der reduzierte Tarif angewendet werden kann.

Nein. Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis wird automatisch berücksichtigt, sobald die 1/4-stündliche Erfassung des Stromverbrauchs aktiviert ist. Eine gesonderter Anfrage ist nicht erforderlich.

Die Zustimmung zur Verarbeitung der 1/4-Stundenwerte können Sie über dieses Formular beantragen:

Der Sozialtarif, gültig ab 1. 4. 2026.

Anspruch haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, deren Haushalt unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt und die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind (OBS-Bescheid); diese Befreiung ist die zentrale Voraussetzung, und ohne sie gibt es keinen Sozialtarif.

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Tel: 03852 / 2555
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