Wichtige Informationen:
Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an. Entscheidung vom Obersten Gerichtshof per 21.10.2024, GZ 1 Ob 85/24t
Sie müssen nicht aktiv mit der Stadtwerke Mürzzuschlag GmbH in Kontakt treten – alle erforderlichen Schritte werden unverzüglich seitens der Stadtwerke Mürzzuschlag GmbH gesetzt.
Hier finden Sie alle Informationen zum Urteil.
Basierend auf dem Urteilsspruch hat die Stadtwerke Mürzzuschlag GmbH die Systematik zur Ermittlung des Netzzutrittsentgelts angepasst. Für bereits gelegte Netzzugangsangebote und bereits geschlossene Netzzugangsverträge, welche von diesem Urteilsspruch betroffen sind, führt die Stadtwerke Mürzzuschlag GmbH eine proaktive Prüfung durch. Wir werden die betroffenen Kunden aktiv informieren.